Was ist EKZ ?

Energie- und Mautzuschläge

Die Herstellung von Glas ist sehr energieintensiv ( ca. 40 % der Herstellkosten ). Deshalb erhebt die europäische Glasindustrie seit dem 01.11.2004 einen Energiekostenzuschlag ( EKZ ) auf alle Glaslieferungen.

Dieser Zuschlag wird jeweils für 3 Monate im Voraus festgelegt und ist abhängig insbesondere von der Höhe des Rohölpreises an der Londoner Börse ( IPE Brent Index ).

Die Energiekosten ( EKZ ) , die sich nach dem Glasgewicht richten, werden bei uns zusammengefasst und gesondert ausgewiesen und berechnet.

Am 5. April 2002 hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen“ die rechtliche Grundlage für die LKW-Maut geschaffen.

Durch diese Maut, die ab dem 01. Januar 2005 erhoben wird, entstehen Ihnen und auch uns bereits bei der Anlieferung unserer Vorprodukte oder Rohstoffe erhebliche Mehrkosten, die wir in der ganzen Glasbranche zwingend weiterberechnen müssen.